Rechtsprechung
OLG Naumburg, 08.05.2013 - 3 WF 260/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Erbausschlagung eines minderjährigen Kindes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 41 Abs. 3; BGB § 1643 Abs. 2 S. 2
Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Erbausschlagung eines minderjährigen Kindes
Verfahrensgang
- AG Gardelegen, 16.11.2011 - 5 F 148/11
- AG Gardelegen, 14.12.2011 - 5 F 148/11
- OLG Naumburg, 06.05.2013 - 3 WF 260/12
- OLG Naumburg, 08.05.2013 - 3 WF 260/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 493
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Brandenburg, 23.01.2012 - 10 UF 243/11
Ergänzungspflegschaft: Aufgabenkreis im Zusammenhang mit der Genehmigung der …
Auszug aus OLG Naumburg, 08.05.2013 - 3 WF 260/12
Dagegen findet gemäß §§ 58 Abs. 1, 68 Abs. 1 Satz 2 FamFG die Beschwerde statt (OLG Brandenburg, FamRZ 2012, 1069; OLG Köln, FamRZ 2012, 42).Denn insoweit hat der Gesetzgeber mit § 41 Abs. 3 FamFG sicherstellen wollen, dass der Rechtsinhaber selbst von der Entscheidung so frühzeitig Kenntnis erlangt, dass er selbst fristgerecht Rechtsmittel einlegen und/oder aber auch einen etwaigen Rechtsmittelverzicht zügig widerrufen kann (OLG Brandenburg, FamRZ 2012, 1069, 1070 m.w.N.).
- BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
Kontrolle des Rechtspflegers
Auszug aus OLG Naumburg, 08.05.2013 - 3 WF 260/12
Denn die Vorschrift des § 41 Abs. 3 FamFG soll dem materiell Beteiligten die Möglichkeit sichern, bei einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, rechtliches Gehör zu erhalten (BVerfG, FamRZ 2000, 731, 733 ff.), und das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs kann bei der Genehmigung eines Rechtsgeschäfts, anders als in anderen Verfahren, gerade nicht durch den Vertreter des durch die Entscheidung in seinen Rechten Betroffenen wahrgenommen werden. - OLG Köln, 26.04.2012 - 12 UF 10/12
Genehmigungsbedürftigkeit der Ausschlagung einer Erbschaft für ein minderjähriges …
Auszug aus OLG Naumburg, 08.05.2013 - 3 WF 260/12
Würde dieser aber die Erbschaft annehmen, dann hätten die nachrangigen Kinder keinerlei Rechte an dem Nachlass, sondern dieser stünde in der rechtlichen Verfügungsgewalt des Erben, der seinen Erbteil belasten, verkaufen oder sogar verschenken könnte (OLG Köln, DNotZ 2012, 855 ff. m.w.N.). - OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 20 W 374/09
Erbschaftsausschlagung durch Eltern für ihre minderjährigen Kinder
Auszug aus OLG Naumburg, 08.05.2013 - 3 WF 260/12
Grund für diese Genehmigungsfreiheit ist, dass der Gesetzgeber in diesen Fällen, wo das Kind erst durch die Erbausschlagung eines Elternteils selbst zum Erben wird, regelmäßig kein Interessenkonflikt vorhanden sein wird, da der ausschlagende Elternteil regelmäßig die Vor- und Nachteile, das Für und Wider der Erbausschalung schon für sich selbst wird wohl abgewogen haben und zum anderen sollten deshalb die Nachlassgerichte von ihrer ansonsten bestehenden Prüfungspflicht entbunden werden (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2012, 664, 665 m.w.N.) Hinzu kommt, dass die Ausnahme von § 1643 Abs. 2 Satz 2 BGB sich auch darauf stützt, dass das Erbrecht der Kinder nur dadurch anfällt, dass der vorrangig zum Erben berufene Elternteil sein Erbe ausschlägt.
- OLG Nürnberg, 05.01.2015 - 10 WF 970/14
Ergänzungspflegschaft im Sorgerechtsverfahren: Entlassung von Mitarbeitern eines …
Das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen diese Auffassung gebilligt (siehe Beschluss vom 24.06.2014, abgedruckt in FamRZ 2014, 493).